21.02.2011

Kunden besser verstehen – dank Webanalyse

Dass die eigene Unternehmenswebseite als Visitenkarte und somit als wichtiger Bestandteil der Darstellung eines Unternehmens dient, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Mit Hilfe von Webanalyse-Software können Unternehmen jedoch auch analysieren, was eigentlich genau mit und auf der eigenen Internetseite passiert. Doch worauf gilt es zu achten? Ein paar Tipps aus Berater-Sicht.

Wie viele Besucher verzeichnet unsere Unternehmenswebseite eigentlich am Tag, woher kommen diese Besucher und was machen sie auf der Webseite? Diese Frage wird sich wohl schon jeder Unternehmensverantwortliche einmal gestellt haben. Abhängig von der jeweiligen Zielsetzung des Unternehmens lassen sich diese und viele andere Fragen durch den Einsatz von Webanalyse-Software beantworten, indem sämtliche Spuren, die jeder Webseitenbesucher automatisch hinterlässt, statistisch aufbereitet und analysiert werden können.

Durch den Softwareeinsatz wird also eine objektive Datenbasis geschaffen, die das bisherige „Bauchgefühl“ bezüglich der Webseite durch relevante und messbare Kennzahlen ersetzt. Dies dient als Grundlage für die alte Managerweisheit, die auch für den Unternehmensauftritt im Internet gelten sollte: „Was man nicht messen kann, kann man auch nicht steuern“

Doch bevor ein Software-Anbieter ausgewählt wird, sollten zunächst Informationen zusammengetragen werden, welche die spätere Software-Anbieter-Auswahl maßgeblich beeinflussen:

  • Was genau soll mit dem Webauftritt erreicht werden? Was ist das konkrete Ziel?
  • Aus der vorherigen Antwort ergibt sich die Frage, welche Grundfunktionen ein Webanalysetool daher haben muss?
  • Welches Budget steht zur Verfügung?
  • Wie können die zukünftig gesammelten Daten ausgewertet werden? Bestehen hierfür interne Ressourcen?
  • Welche Mitarbeiter bzw. Abteilungen sollen auf die Analyseergebnisse Zugriff haben?
  • Nicht zuletzt seit dem Abbruch der Verhandlungen des Hamburger Datenschutzbeauftragten mit dem kostenlosen, aber datenschutzrechtlich kritisierten Software-Anbieter Google Analytics vor wenigen Wochen, ist das Thema Datenschutz bei der Webanalyse von großem Interesse. Bei der Verwendung von Web-Analyse-Software wird automatisch die sogenannte IP-Adresse des jeweiligen Besuchers identifiziert. Hierdurch kann, zumindest theoretisch, jeder einzelne Webseitenbesucher zurückverfolgt werden. Damit gehören die IP-Adressen nach gängiger Einschätzung von Datenschützern, ähnlich wie Telefonnummer oder Anschrift einer Person, zur Kategorie der personenbezogenen Daten, welche nicht ohne die ausdrückliche Einwilligung des jeweiligen Users gespeichert oder sogar weitergegeben werden dürfen.

    Vor diesem Hintergrund sollte ein relevanter Software-Anbieter folgende Kriterien erfüllen:

  • IP-Adressen sind nach der nicht zu verhindernden Identifikation, entweder zu löschen oder weitreichend zu anonymisieren.
  • User/Besucher müssen die Möglichkeit haben, dem zukünftigen Tracking (Aufzeichnung von Benutzerbewegungen bzw. des Surfverhaltens) zu widersprechen („Opt-Out“-Möglichkeit)
  • Sobald der Besucher die Löschung verlangt oder die Nutzungsprofile für die Nutzungsanalyse nicht mehr benötigt werden, müssen die Nutzungsprofile gelöscht werden.
  • Es darf keine automatische Weitergabe der gewonnen Daten an Dritte geben, es sei denn, der jeweilige User/Besucher hat hierzu seine ausdrückliche Einwilligung gegeben.
  • Die Voraussetzungen zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß den Anforderungen des § 11 BDSG sind einzuhalten- Die pseudonymisierten Nutzungsdaten dürfen nicht mit den Daten über den Träger des Profils zusammengeführt werden
  • Das jeweilige Unternehmen und nicht der Software-Anbieter sollte Eigentümer der auf der analysierten Webseite gesammelten Daten sein
  • Aufgrund von Ressourcenbeanspruchung, aber vor allem aufgrund der Datenschutzproblematik, sollte außerdem das grundsätzliche Prinzip der Datenarmut gewahrt und damit eng verbunden die Frage nach der tatsächlichen Relevanz von theoretisch verfügbaren Daten beantwortet werden.
  • Nachdem eine passende Webanalyse-Software ausgewählt wurde, sollten klare Hinweise auf die Verwendung dieser Software auf der Unternehmenswebseite gegeben werden. Um eine nach derzeitigem Stand datenschutzrechtlich konforme Webanalyse unabhängig von der letztendlichen Auswahl des Anbieters zu betreiben, sollte hierfür auf der Webseite eine eigene Rubrik „Datenschutz“ mit folgendem Inhalt aufgeführt werden:

  • Hinweis, dass auf der jeweiligen Webseite ein Tracking-Tool verwendet wird
  • Angabe, welche Daten gesammelt (getrackt) werden
  • Hinweis, wofür diese gesammelt werden
  • Angabe, ob die Daten anonymisiert werden
  • Ob, an wen und zu welchem Zweck diese übermittelt werden
  • Möglichkeiten des Widerspruchs gegen das Tracking auf der Webseite („Opt-out“)
  • Ralf Strehlau ist Partner und Gründer der Unternehmensberatung Anxo Management Consulting GmbH in Düsseldorf und Vorsitzender des Fachverbandes Management + Marketing im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU).


    21. Februar 2011


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