Das Geschäft mit dem Jahresabschluss
Aus diesen Gründen plant die Europäische Kommission eine Neuordnung des Marktes für Abschlussprüfungen. Sie veröffentlichte Ende letzten Jahres Gesetzesvorschläge über die künftige Ausgestaltung des Prüfungsmarktes in der Europäischen Union. Auch Mittelstandsmanager könnten künftig von den geplanten Änderungen betroffen sein, beziehen sie sich doch nicht nur auf verpflichtende oder freiwillige Abschlussprüfungen, sondern auch auf andere von diesen Gesellschaften erbrachte Dienstleistungen, etwa Finanzbuchhaltung und Steuerberatung.
Die Kernpunkte der geplanten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen. Die Gesetzesvorschläge beinhalten ein in sich abgeschlossenes Regelwerk für die Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Als Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten insbesondere Banken, Versicherungen und börsennotierte Unternehmen. Diese Unternehmen sollen verpflichtet werden, die Ausschreibung über die Auswahl des Abschlussprüfers transparent zu gestalten und offenzulegen. Prüfungsgesellschaften sollen künftig – neben den Leistungen zur Abschlussprüfung – gegenüber dem geprüften Unternehmen keine weiteren, prüfungsfremden Leistungen mehr erbringen dürfen. Für die „Big Four“ Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gehen die Vorschläge sogar so weit, dass sie überhaupt nur Prüfungsdienstleistungen anbieten dürfen, also nicht nur gegenüber den von ihnen geprüften Unternehmen. Folge hiervon wäre eine Aufspaltung der Prüfungsgesellschaften in ihrer bisherigen Form in mindestens zwei Unternehmen.
Auch Mittelständler betroffen?
Daneben enthalten die Gesetzesvorschläge noch weitere geplanten Neuerungen. Unter anderem sollen z.B. Banken nicht mehr bestimmte Abschlussprüfer in Kreditverträgen vorschreiben dürfen. Ebenfalls geplant ist die Schaffung einer europäischen Aufsichtsbehörde . Verpflichtend eingeführt werden soll auch eine Rotation der Abschlussprüfungsgesellschaft. Nur ausnahmsweise soll eine Prüfungsgesellschaft länger als sechs Jahre für ein Unternehmen als Abschlussprüfer tätig sein dürfen.
Sie sehen: Die geplanten Änderungen würden wohl eine drastische Änderung der Abschlussprüfungen mit sich bringen. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Regeln tatsächlich wie geplant verabschiedet werden oder noch Änderungen in die Gesetzesvorschläge eingearbeitet werden. Die geplanten Regeln sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission auch erst in ca. 3 bis 5 Jahren wirksam werden, so dass hierzu noch einige Diskussionen zu erwarten sind. Nach der Meinung des Instituts der Wirtschaftsprüfer erscheint es aber nicht als ausgeschlossen, dass die Regelungen künftig auch auf die Abschlussprüfung von mittelständischen Unternehmen ausstrahlen. Insofern wäre von den geplanten Neureglungen eine deutlich größere Gruppe von Unternehmen betroffen.
Dr. Gerhard Kurz von der Kanzlei PSP München Peters, Schönberger & Partner in München hat sich auf internationales Steuerrecht sowie auf Rechnungslegung nach BilMoG und IFRS spezialisiert.
23. Januar 2012
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