Wie gut ist Ihr Forderungsmanagement?
1. Tipp: Informationen einholen
Sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Geschäftsbeziehungen sollten sich die Unternehmen Informationen über die Bonität und die aktuelle Situation der Geschäftspartner beschaffen und diese in regelmäßigen Abständen überprüfen. Dafür sind renommierte und unabhängige Wirtschaftsauskunfteien sowie der Bundesanzeiger verlässliche Quellen. Bei internationalen Geschäftsbeziehungen gestaltet sich dies etwas komplexer, ist jedoch zumeist über Auskunfteien im entsprechenden Zielland möglich – eine vorige Prüfung der Verlässlichkeit vorausgesetzt. Weitere Informationsquellen sind Referenzkunden und Geschäftsberichte.
Bei der Erschließung neuer internationaler Absatzmärkte unterschätzen die Unternehmen häufig die Auswirkungen auf das Forderungsmanagement aufgrund kultureller, sprachlicher und vor allem rechtlicher Gegebenheiten vor Ort. Insbesondere dem Geschäftsgebaren im Zielland sollten sich die Unternehmen annehmen, wenn sie erfolgreich handeln wollen. Neben den alltäglichen Informationsquellen wie dem Internet und Literatur über das Zielland können hier die Handelskammern und Konsulate in den Zielmärkten wertvolle Hilfestellung leisten und Kontakte zu bspw. Rechtsexperten herstellen.
2. Tipp: Geschäftsbedingungen berücksichtigen
Die Geschäftsbedingungen sind ein essentieller Bestandteil in der schriftlichen Kommunikation mit bestehenden und zukünftigen Kunden, denn sie klären über Rechte auf, schränken Haftungen und Verbindlichkeiten ein und schützen das eigene Unternehmen. Daher sollten die Geschäftsbedingungen auch in jedem vertraglich relevanten Schriftstück enthalten sein.
3. Tipp: Liefer- und Zahlungsbedingungen festsetzen
Sowohl im nationalen als auch im internationalen Handel kommt der vertraglichen Festlegung der Liefer- und Zahlungsbedingungen eine Schlüsselbedeutung zu, da sie eine Grundlage für das Forderungsmanagement und das Mahnwesen bzw. mögliche rechtliche Schritte sind. Im internationalen Geschäft können z.B. die so genannten INCOTERMS die Liefermodalitäten zwischen Käufer und Verkäufer regeln, sind allerdings auch nur dann rechtlich durchsetzbar, wenn sie ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden – ein wichtiges Detail bei der entsprechenden Vertragsgestaltung. National wie international sollten die Zahlungsziele explizit in das Vertragswerk eingebunden sein.
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